Alle wichtigen Informationen im Überblick
Die Nachfrage nach Elektroautos wächst weiter – und damit auch der Bedarf an moderner Ladeinfrastruktur. Viele Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften stellen sich aktuell die Frage:
Gibt es 2026 noch eine Förderung für Wallboxen?
Die Antwort lautet: Ja – allerdings mit neuen Voraussetzungen.
Die bekannte Förderung für private Einfamilienhäuser wurde eingestellt. Dafür gibt es jetzt ein neues Förderprogramm speziell für Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen und gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur.
Neue Wallbox Förderung 2026 – Das hat sich geändert
Frühere Förderprogramme wie die bekannte KfW-Förderung 440 oder 442 für private Hausbesitzer laufen aktuell nicht mehr.
Seit April 2026 konzentriert sich die Förderung auf:
- Mehrfamilienhäuser
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Vermieter
- Wohnungsbaugesellschaften
- gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur
Ziel ist der Ausbau von Ladepunkten in Wohnanlagen und Tiefgaragen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden unter anderem:
✅ Wallboxen und Ladepunkte
✅ Vorverkabelung und Leitungsinfrastruktur
✅ Netzanschluss
✅ Lastmanagementsysteme
✅ Baumaßnahmen rund um die Installation
✅ Bidirektionales Laden
Wie hoch ist die Förderung?
Die aktuelle Förderung beträgt:
- Bis zu 1.500 € pro Stellplatz mit Ladepunkt
- Bis zu 2.000 € bei bidirektionalem Laden
Die tatsächliche Förderhöhe hängt vom jeweiligen Projekt und den förderfähigen Kosten ab.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind aktuell:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Vermieter
- Wohnungsbaugesellschaften
- Genossenschaften
- Unternehmen mit Wohnimmobilien
Private Einfamilienhäuser werden derzeit nicht gefördert!
Wo kann die Förderung beantragt werden?
Die offizielle Informations- und Antragsseite finden Sie hier:
https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de
Alle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen, Zuschüsse und Voraussetzungen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind die offiziellen Informationen der jeweiligen Förderstellen.